Mahnbescheid: zwei Wochen zaehlen
Ein Mahnbescheid ist noch kein Urteil und kein Beweis, dass die Forderung stimmt. Gefaehrlich wird er, wenn er liegen bleibt. Wer den Zustellungstag uebersieht, kann aus einem umstrittenen Betrag einen Vollstreckungsbescheid machen. Die erste Entscheidung lautet deshalb nicht Panik, sondern: anerkennen, widersprechen oder sofort qualifizierte Hilfe holen, bevor der naechste Brief kommt.








