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Berlinuna Redaktion

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1520 Artikel

Artikel von Berlinuna Redaktion

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Berlin-Wahl 2026: Diese Fristen zählen

Bei der Berlin-Wahl entscheidet der Eingang, nicht der Poststempel: Der rote Wahlbrief muss dem zuständigen Bezirkswahlamt am 20. September 2026 spätestens um 18 Uhr vorliegen. Online lassen sich Unterlagen nur bis 15. September beantragen, schriftliche Anträge müssen am 18. September bis 15 Uhr angekommen sein. Fehlt am 31. August die Wahlbenachrichtigung, sollte das Bezirkswahlamt kontaktiert werden; wer im Wahlverzeichnis steht, kann mit amtlichem Lichtbildausweis trotzdem wählen.

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Herzstillstand: Warten kostet Minuten

Einzelne tiefe, unregelmäßige Atemzüge bei einer bewusstlosen Person können täuschen: Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand kann es Schnappatmung sein. Fehlt bei einem Erwachsenen die normale Atmung, zählt jede Minute: 112 wählen und sofort in der Mitte des Brustkorbs knapp zweimal pro Sekunde drücken. Das Deutsche Reanimationsregister weist für 2025 in den erfassten außerklinischen Fällen der beteiligten Rettungsdienstbereiche eine Ersthelfendenquote von 53,5 Prozent aus. Die Zahl erfasst nicht sämtliche Herzstillstände in Deutschland.

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Befristeter Vertrag: Drei Wochen zählen

Der Vertrag endet, die Unterlagen wandern in die Schublade. Genau dieses Warten kann dazu führen, dass die gesetzliche Klagefrist verstreicht: Wer die Befristung prüfen lassen will, hat grundsätzlich drei Wochen für die Klage beim Arbeitsgericht. Auch die Destatis-Quote von 7,0 Prozent beruhigt womöglich zu früh, denn sie erfasst Beschäftigte erst ab 25 Jahren und keine Auszubildenden. Entscheidend ist nicht der Bundeswert, sondern was in Ihrer Verlängerungskette steht.

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AMIF-Atlas: Ein Treffer ist keine Zusage

Der Kartenpunkt liegt im eigenen Landkreis, der Titel klingt passend, trotzdem kann die Anfrage ins Leere laufen: Projekte können keine Einzelpersonen aufnehmen oder nur mit einer bestimmten Zielgruppe arbeiten. Genau dort beginnt der nützliche Teil des neuen AMIF-Atlas. Wer einen Treffer richtig liest, erkennt vor der ersten Mail, ob er eine echte Anlaufstelle gefunden hat oder lediglich einen Förderdatensatz.

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FreiFahren schützt nicht vor 60 Euro

Die App FreiFahren kann gemeldete Kontrollen auf einer Karte zeigen. Einen gültigen Fahrschein ersetzt sie nicht. Entscheidend ist ein anderer Unterschied: Wer bereits ein persönliches BVG-Abo hatte und es nur nicht vorzeigen konnte, kann es binnen sieben Tagen nachweisen. Dann werden sieben statt 60 Euro fällig. Für Fahrgäste ohne gültiges Ticket gilt diese Erleichterung nicht.

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Fünf Tassen Kaffee sind kein Zielwert

Bis zu fünf Tassen Kaffee am Tag: Die Zahl klingt wie eine Empfehlung, ist aber nur eine grobe Übersetzung von 400 Milligramm Koffein für die meisten gesunden Erwachsenen. Tassengröße, Zubereitung und weitere Koffeinquellen verändern die Rechnung. Für Schwangere gilt eine niedrigere Orientierung. Wer Herzklopfen bemerkt oder Medikamente nimmt, sollte nicht nach Schlagzeile dosieren.

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Neues Museum: Nur das Spiel ist gratis

Am Sonntag können Familien im Neuen Museum ohne Anmeldung einem Skarabäus durch die ägyptische Sammlung folgen. Das Suchspiel läuft von 11 bis 15.30 Uhr auf Deutsch und Englisch. Kostenlos ist die Teilnahme, für unter 18-Jährige auch der Museumseintritt. Erwachsene zahlen dagegen den regulären Eintritt. Wer nur das Wort gratis liest, erlebt sonst an der Kasse eine Überraschung.

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45 Beitragsjahre: Vorschlag, kein Gesetz

Die Schlagzeile vom Aus der Rente nach 45 Jahren kann eine Lebensplanung kippen, obwohl noch kein neues Gesetz gilt. Zwischen Kommissionsempfehlung, Regierungsabsicht und heutiger DRV-Regel liegen entscheidende Unterschiede. Wer jetzt vorschnell kündigt oder den Rentenbeginn verschiebt, handelt womöglich auf einer Annahme. Welches Dokument zeigt, was tatsächlich gespeichert ist, und welche entscheidenden Fragen bleiben im Gesetzgebungsprozess noch offen?