
Arbeitsvisum: Kostenlose Beratung und Fristen
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es für Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten eine gesetzlich verankerte Beratung zu Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigung: kostenlos, anonym, mit einer Anlaufstelle in jedem Bundesland. Wer direkt aus dem Ausland angeworben wurde, muss die Kontaktdaten in der Regel schon am ersten Arbeitstag vom Arbeitgeber bekommen. Was Beschäftigte jetzt selbst prüfen können, vom Mindestlohn bis zur Drei-Wochen-Frist nach einer Kündigung.







