
eAU: Krankmelden bleibt Ihre Aufgabe
Die Praxis hat die Krankschreibung digital verschickt. Damit wirkt der Vorgang abgeschlossen. Für Beschäftigte bleibt aber eine Aufgabe offen, die kein Datenabruf ersetzt. Wer neu im Betrieb ist oder lange keine Krankmeldung abgeben musste, sollte die Zuständigkeiten auseinanderhalten. Auch die Frage nach dem ärztlichen Nachweis lässt sich nicht allein mit der bekannten Drei-Tage-Regel beantworten. Entscheidend ist, was im konkreten Arbeitsverhältnis verlangt wird.







