
Kündigung: Drei Schritte zählen
Nach einer Kündigung zählt nicht nur der Antrag auf Arbeitslosengeld. Wer die Meldungen verwechselt, riskiert eine Sperrzeit oder wartet länger auf Geld. Entscheidend sind drei getrennte Schritte: arbeitssuchend melden, arbeitslos melden, dann den Antrag stellen. Diese Reihenfolge hilft besonders, wenn ein befristeter Vertrag im Sommer endet oder die Probezeit plötzlich vorbei ist.







