
Schwarzfahren: Bald keine Straftat mehr?
Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat nach Paragraph 265a StGB, mit möglichem Eintrag im Führungszeugnis. Für Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis kann das die Verlängerung gefährden. Justizministerin Hubig will das ändern und Fahren ohne Fahrschein zur Ordnungswidrigkeit herabstufen. Doch bis dahin gilt das alte Recht.







